Tapezier- und Anstreicherarbeiten

  • Wir beraten Sie gerne bei der Gestaltung und Ausstattung  von Wohn / Geschäftsräumen und Treppenaufgängen.
  • Zu unseren Tätigkeiten gehört das  Auskleiden von Decken und Wänden mit Tapeten (Rauhfaser). Unser Spezialgebiet ist die Wandverkleidung mit Glasgewebe.
  • Wir führen einfache und individuelle Maler-, Lackier- und Tapezierarbeiten aus.
  • Selbstverständlich mischen wir Ihren Wunschton vor Ort an.

    Steuertip leider noch weitgehend unbekannt:

Privathaushalte können haushaltsnahe
Dienstleistungen bis zu einer Höhe von EUR 600,00 jährlich von der Steuer absetzen.
Dies trifft auch für Malerarbeiten zu, wenn sie der Erhaltung oder Verschönerung der eigenen vier Wände dienen.
Hier kann man bis zu 20% des reinen
Dienstleistungsanteils (nur Lohnkostenanteil
ohne Material) bei der Einkommensteuer abziehen.
Vorraussetzung ist natürlich die Vorlage
einer Rechnung und der Nachweis der bargeldlosen Bezahlung an den Dienstleistungsbetrieb
(Kontoauszug oder Zahlungsnachweis der Bank muss vorliegen). Wichtig ist, dass zumindest in der
Rechnungs-Endsumme der Wert der Dienstleistung getrennt vom verbrauchten Material angegeben wird.